Fragebogen zur Enthaftung des Arbeitgebers aus dem Betriebsrentengesetz
Aus dem Betriebsrentengesetz hat der Arbeitgeber dem Wunsch des Arbeitnehmers auf Gehaltsumwandlung zu entsprechen. Zu seinem Schutz aus der Haftung und den Konsequenzen durch bestimmte Pflichten, hat der Arbeitgeber die Gestaltungshoheit. Durch die Überarbeitung des Betriebsrentengesetzes im Juni 2017 wurden im neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz wesentliche Kriterien und Pflichten zu Lasten des Arbeitgebers verschärft und neu eingeführt. Auch der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil neue Klarheiten zur Mitarbeiterinformation geschaffen. Hier besteht nun Informationsbedarf. Bitte beantworten Sie die nachstehenden Fragen. Sollten Sie eine oder mehrere Fragen mit Nein beantworten, empfiehlt es sich unseren bAV-Service zu kontaktieren!