Ihr bAV-Service Team

Komplettservice aus einer Hand

Wir sind da, wenn’s drauf ankommt

neutral, gesellschaftsunabhängig, erfahren und leistungsstark.

Komplettservice aus einer Hand

Wir sind da, wenn’s drauf ankommt

neutral, gesellschaftsunabhängig, erfahren und leistungsstark.

Änderungen zur bAV? Geben Sie uns Bescheid

Wir schaffen

Rechtssicherheit für Arbeitgeber

* in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalts- und/oder Steuerberaterkanzleien
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Erstellung von Pensionszusagen

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Erstellung von Gesellschafterbeschlüssen

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Erstellung von Versorgungsordnungen

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Überprüfung und Neuordnung von Pensionszusagen

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Erstellung von rechtlichen Stellungnahmen zu einem konkreten Einzelfall

z.B. Formulierung von Anfragen an das Betriebsstätten-Finanzamt

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Erstellung von Gutachten über die Ausgestaltung und Neuordnung betrieblicher Versorgungswerke

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Prüfung von Verträgen die Neueinstellungen vom Vorarbeitgeber mitbringen

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Abwicklung zum Versicherungstechnischen Verfahren

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Mitarbeiterinformation zur bAV

Unser Service

Ihr bAV-Experten Team – Entlastet, wickelt ab, hilft Kosten zu sparen.

Ein Ansprechpartner für alles.

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Wir halten alles zur bAV aktuell auf dem Laufenden und entlasten Ihr Personalbüro

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Wir entwickeln für Sie innovative Betriebsrenten- und bAV Konzepte

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Wir vermitteln Ihnen Fachwissen in deutschlandweiten Seminaren

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Wir unterstützen Sie bei der Erstellung zu Versorgungsordnungen und Betriebsrentenkonzepten

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Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine neutrale oder auch eigene Informationsplattform zur Verfügung und informieren Sie über wichtige Änderungen über unseren bAV-Newsletter

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Wir erstellen Ihnen Konzepte für eine betriebliche Krankenversicherung

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Wir stehen zur Entlastung der Personalabteilung bei der Abwicklung aller bAV-Vorgänge für alle Versicherungsgesellschaften als dauerhafter Partner zur Seite

Die Regelungen bei der bAV

gehen weit über den gesetzlichen Rahmen des Betriebsrentengesetzes hinaus und umfassen verschiedene rechtliche, soziale und versicherungstechnische Bereiche.

Dem Arbeitgeber steht die Gestaltungshoheit und die Gestaltung seines betrieblichen Versorgungswerkes zu – damit auch die daraus entstehende Haftung.

Haftungsrisiken entstehen eigentlich nur, wenn das Versorgungswerk nicht sauber implementiert wurde und nicht laufend betreut wird.

Was sollten Arbeitgeber zum Thema bAV wissen und beachten?

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Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die Durchführung einer Gehaltsumwandlung durch seinen Arbeitgeber.

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Der Arbeitgeber hat allerdings das Recht zu bestimmen nach welchen Regeln und Richtlinien die bAV in seinem Betrieb durchgeführt werden muss.

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Das Betriebsrentengesetzt gibt dem Arbeitgeber den Rahmen vor in dem er sich bewegen muss und innerhalb dessen er ein firmeneigenes Versorgungswerk erstellen kann.

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Der Arbeitgeber kann in einer Arbeitsordnung "Versorgungsordnung" den Rahmen festlegen und individualisieren was er zur Vermeidung von Haftung oder Nachschusspflicht in seinem Betrieb dulden möchte und was nicht.

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Eine Versorgungsordnung schafft Leistungsklarheit aus dem Betriebsrentengesetz, den Tarifleistungen der Versicherungsgesellschaft und regelt den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Versorgungsordnung – Klare Regeln für alle!

Schaffen Sie Spielregeln für Ihren Betrieb

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Bestimmung der Durchführungswege

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Festlegung des Versorgungsträgers

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Dotierungshöhe (bei AG-finanzierten Beiträgen/Entgeltumwandlung)

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Teilnehmerkreis

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Leistungsumfang

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Mögliche Leistungsarten

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Verfahren bei vorzeitigem Ausscheiden

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Entgeltfreie Beschäftigungszeiten

Aktuelle News zum Thema betriebliche Altersvorsorge

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Schnellcheck Ihrer Haftungsfallen.

Unser Leistungsvorschlag

Schaffen Sie Spielregeln, Verhaltenssicherheit und Transparenz

Mitarbeiter Informationsportal

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Erfüllt die Informationspflicht des Arbeitgebers

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Für neue Mitarbeiter, unentschlossene und alle anderen

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Individuelle Erstellung auf der Firmeninternetseite möglich

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Mit bAV-Rechner zur Vorabinformation

Firmeneigene Regelungen

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Haftungssicherheit für Arbeitgeber

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Kostengünstige Einrichtung über unsere Kooperationsanwälte

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Individuelle Erstellung auf der Firmeninternetseite möglich

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Mit bAV-Rechner zur Vorabinformation

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