Ihr bAV-Service Team
Komplettservice aus einer HandWir sind da, wenn’s drauf ankommt
neutral, gesellschaftsunabhängig, erfahren und leistungsstark.
Komplettservice aus einer Hand
Wir sind da, wenn’s drauf ankommt
neutral, gesellschaftsunabhängig, erfahren und leistungsstark.
Änderungen zur bAV? Geben Sie uns Bescheid
Wir schaffen
Rechtssicherheit für Arbeitgeber
* in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalts- und/oder Steuerberaterkanzleien
Erstellung von Pensionszusagen
Erstellung von Gesellschafterbeschlüssen
Erstellung von Versorgungsordnungen
Überprüfung und Neuordnung von Pensionszusagen
Erstellung von rechtlichen Stellungnahmen zu einem konkreten Einzelfall
z.B. Formulierung von Anfragen an das Betriebsstätten-Finanzamt
Erstellung von Gutachten über die Ausgestaltung und Neuordnung betrieblicher Versorgungswerke
Prüfung von Verträgen die Neueinstellungen vom Vorarbeitgeber mitbringen
Abwicklung zum Versicherungstechnischen Verfahren
Mitarbeiterinformation zur bAV
Unser Service
Ihr bAV-Experten Team – Entlastet, wickelt ab, hilft Kosten zu sparen.
Ein Ansprechpartner für alles.
Wir halten alles zur bAV aktuell auf dem Laufenden und entlasten Ihr Personalbüro
Wir entwickeln für Sie innovative Betriebsrenten- und bAV Konzepte
Wir vermitteln Ihnen Fachwissen in deutschlandweiten Seminaren
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung zu Versorgungsordnungen und Betriebsrentenkonzepten
Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine neutrale oder auch eigene Informationsplattform zur Verfügung und informieren Sie über wichtige Änderungen über unseren bAV-Newsletter
Wir erstellen Ihnen Konzepte für eine betriebliche Krankenversicherung
Wir stehen zur Entlastung der Personalabteilung bei der Abwicklung aller bAV-Vorgänge für alle Versicherungsgesellschaften als dauerhafter Partner zur Seite
Die Regelungen bei der bAV
gehen weit über den gesetzlichen Rahmen des Betriebsrentengesetzes hinaus und umfassen verschiedene rechtliche, soziale und versicherungstechnische Bereiche.
Dem Arbeitgeber steht die Gestaltungshoheit und die Gestaltung seines betrieblichen Versorgungswerkes zu – damit auch die daraus entstehende Haftung.
Haftungsrisiken entstehen eigentlich nur, wenn das Versorgungswerk nicht sauber implementiert wurde und nicht laufend betreut wird.
Was sollten Arbeitgeber zum Thema bAV wissen und beachten?
Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die Durchführung einer Gehaltsumwandlung durch seinen Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber hat allerdings das Recht zu bestimmen nach welchen Regeln und Richtlinien die bAV in seinem Betrieb durchgeführt werden muss.
Das Betriebsrentengesetzt gibt dem Arbeitgeber den Rahmen vor in dem er sich bewegen muss und innerhalb dessen er ein firmeneigenes Versorgungswerk erstellen kann.
Der Arbeitgeber kann in einer Arbeitsordnung "Versorgungsordnung" den Rahmen festlegen und individualisieren was er zur Vermeidung von Haftung oder Nachschusspflicht in seinem Betrieb dulden möchte und was nicht.
Eine Versorgungsordnung schafft Leistungsklarheit aus dem Betriebsrentengesetz, den Tarifleistungen der Versicherungsgesellschaft und regelt den Gleichbehandlungsgrundsatz.
Versorgungsordnung – Klare Regeln für alle!
Schaffen Sie Spielregeln für Ihren Betrieb
Bestimmung der Durchführungswege
Festlegung des Versorgungsträgers
Dotierungshöhe (bei AG-finanzierten Beiträgen/Entgeltumwandlung)
Teilnehmerkreis
Leistungsumfang
Mögliche Leistungsarten
Verfahren bei vorzeitigem Ausscheiden
Entgeltfreie Beschäftigungszeiten
Aktuelle News zum Thema betriebliche Altersvorsorge
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