Gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation

Die gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation ist eine Informationspflicht für Versicherungsvermittler und -berater, die dem Kunden bei der ersten Kontaktaufnahme übermittelt werden muss und gesetzlich durch das Gesetz über die Gesamtumfassende Versicherung (VVG) und die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) geregelt ist.