Würden Sie 40.000 € verschenken?

Wieso tun Sie es dann?
Auch wenn Sie keine Gehaltsumwandlung in Form einer Betrieblichen Altersversorgung vornehmen, bezahlen Sie diese jeden Monat in dem Sie Lohn oder Gehalt beziehen. Eine Leistung bekommen Sie allerdings nicht – obwohl Ihnen eine solche zustehen würde.

Wie ist das zu verstehen?

Von Ihrem Bruttoeinkommen bezahlen Sie jeden Monat:

  • Steuern
  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenbeiträge
  • Soli
  • und evtl. auch Kirchensteuer.
Zurück bekommen Sie davon nichts. Mit einer Gehaltsumwandlung eröffnen Sie quasi ein Rückerstattungskonto. Auf dieses Konto wird ein Teil dieser Gelder eingezahlt. Dieses Geld bekommen Sie im Rentenalter mit Zinsen zurück.

 

Ein Beispiel

Ein Arbeitnehmer der heute 30 Jahre alt ist, ledig und ohne Kinder verdient 3.000 € Brutto. Er bezahlt monatlich:

Seine monatlichen Steuern und Sozilabgaben
Steuern 432,08 €
Soli 23,76 €
Rentenbeitrag 280,50 €
Arbeitslosenbeitrag 45,00
Kranken und Pflegeversicherung 295,00 €
Gesamt 1.076,34€

Wie werden daraus 40.000 € Privatvermögen?

Beantragt er nun 100,00€ monatlich als Gehaltsumwandlung, werden von den Abgaben 91,34 € auf sein persönliches Rentenkonto erstattet. Das sind 1.096,00 € im Jahr.

Dieses Geld zahlt er in jedem Fall – ob mit oder ohne Rentenkonto zur Rückerstattung.

Mit einer Gehaltsumwandlung im Sinne der betrieblichen Altersversorgung bekommt er diesen Betrag mit Zinsen in Form einer lebenslangen Rente wieder zurück. Das ist per Gesetzt so geregelt und gilt für jeden Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Deutschland.

Also überlegen Sie sich

Haben Sie wirklich 20 – 30.000 € oder mehr zu verschenken?

Lassen Sie sich beraten – Unsere Mitarbeiter des bAV-Teams prüfen gerne mit Ihnen Ihre persönlichen Möglichkeiten.

Wofür eine betriebliche Altersvorsorge?

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